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Steuern & Recht

Sparerpauschbetrag: Warum du deine Freistellungsaufträge prüfen solltest

Der Freibetrag für Kapitalerträge verfällt jedes Jahr neu. Wer ihn falsch verteilt, zahlt Steuern, die er zurückfordern müsste.

Redaktion IM Invests4 Min. Lesezeit

Kapitalerträge – Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne – sind in Deutschland bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der Freibetrag wirkt nicht automatisch

Banken und Broker führen die Steuer direkt ab, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag: Nicht genutzte Teile verfallen zum Jahresende und lassen sich nicht ins nächste Jahr übertragen.

Der typische Fehler bei mehreren Banken

Der Betrag darf auf mehrere Institute verteilt werden, insgesamt aber nur einmal ausgeschöpft. Problematisch ist die Aufteilung nach Gefühl: Liegt der Auftrag überwiegend bei der Bank, die kaum Erträge abwirft, führt der Broker mit den Dividenden Steuern ab, obwohl Freibetrag ungenutzt bleibt.

Schlagwörter

  • Sparerpauschbetrag
  • Abgeltungssteuer
  • Freistellungsauftrag

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