Lernkarten
Sparerpauschbetrag
Acht Karten je Blatt, Vorder- und Rückseite passend gesetzt. Beidseitig drucken, zuschneiden, mitnehmen.
Blatt 1, Vorderseite
Abgeltungsteuer
BegriffSparerpauschbetrag
Freistellungsauftrag
BegriffSparerpauschbetrag
Sparerpauschbetrag
BegriffSparerpauschbetrag
Du hast Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrags, aber keinen Freistellungsauftrag gestellt. Was passiert?
FrageBeginner
Wie wirkt der Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge?
FrageBeginner
Was geschieht mit einem nicht ausgeschöpften Sparerpauschbetrag?
FrageBeginner
Wann fällt Steuer auf einen Kursgewinn an?
FrageBeginner
Bei welchem Konto oder Depot sollte der Freistellungsauftrag zuerst liegen?
FrageFortgeschritten
Blatt 1, Rückseite
Die Anweisung an die Bank, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags ohne Steuerabzug auszuzahlen.
BegriffSparerpauschbetrag
Die pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, die die Bank direkt einbehält und ans Finanzamt abführt.
BegriffSparerpauschbetrag
Die Bank führt Steuer ab – sie kann nicht wissen, ob der Freibetrag anderswo schon genutzt wird Der Freibetrag wirkt nicht von selbst. Ohne Auftrag zieht die Bank ab dem ersten Euro ab – sie kennt nur deine Konten bei ihr, nicht deine Gesamtsituation. Zurückholen lässt sich das über die Anlage KAP; einfacher ist es, den Auftrag rechtzeitig zu stellen.
FrageBeginner
Der Betrag an Kapitalerträgen, der je Person steuerfrei bleibt: 1.000 Euro, für Zusammenveranlagte 2.000.
BegriffSparerpauschbetrag
Er verfällt zum 31. Dezember – einen Übertrag gibt es nicht Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag ohne Übertragsmöglichkeit. Wer im November noch Luft hat, kann sie nutzen, indem er Anteile mit Gewinn verkauft und sofort zurückkauft: Der Gewinn bleibt steuerfrei, und der Einstandskurs steigt. Zu rechnen ist das gegen Ordergebühren und Spread.
FrageBeginner
Er wird auf die Abgeltungsteuer erhoben – zusammen ergibt das rund 26,4 Prozent des Ertrags Der Zuschlag bemisst sich nach der Steuer, nicht nach dem Ertrag: 5,5 Prozent von 25 Prozent sind 1,375 Prozentpunkte, zusammen 26,375 Prozent. Das ist der Rechenfehler, der bei dieser Zahl am häufigsten passiert – die Sätze werden addiert statt verkettet.
FrageBeginner
Beim Depot mit thesaurierenden Fonds – die Vorabpauschale wird ohne dein Zutun im Januar eingezogen Die sinnvolle Reihenfolge folgt der Steuerbarkeit: zuerst dorthin, wo Erträge ohne dein Zutun entstehen. Die Vorabpauschale wird Anfang Januar automatisch belastet. Realisierte Kursgewinne stehen ans Ende der Reihenfolge, weil du über sie selbst entscheidest.
FrageFortgeschritten
Erst beim Verkauf – nur realisierte Gewinne sind steuerpflichtig Eine bloße Wertsteigerung im Depot löst nichts aus; besteuert wird erst der realisierte Gewinn. Genau darin liegt die Steuerstundung, die langes Halten wertvoll macht. Die einzige Ausnahme ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds – sie entsteht ohne eigenes Zutun.
FrageBeginner
Blatt 2, Vorderseite
Was passiert beim Depotwechsel mit dem Freistellungsauftrag?
FrageFortgeschritten
Du hast bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne realisiert. Wie lassen sie sich verrechnen?
FrageFortgeschritten
Wer profitiert von einer Nichtveranlagungsbescheinigung – und was leistet sie?
FrageFortgeschritten
Du hast mit Einzelaktien Verluste und mit ETFs Gewinne realisiert. Was gilt?
FrageProfi
Wie wird die Vorabpauschale bei einem thesaurierenden Fonds ermittelt?
FrageProfi
Ist die Vorabpauschale eine Doppelbesteuerung?
FrageProfi
Ein Depot auf den Namen des Kindes soll dessen eigenen Freibetrag nutzen. Was ist die Bedingung?
FrageProfi
Blatt 2, Rückseite
Über eine Verlustbescheinigung von Bank A und die Anlage KAP – Antrag bis 15. Dezember Banken verrechnen nur institutsintern. Institutsübergreifend geht es nur über die Steuererklärung, und dafür braucht es eine Verlustbescheinigung – beantragt bis zum 15. Dezember des Jahres. Diese Frist ist gesetzlich und nicht verlängerbar; versäumt man sie, bleiben die Verluste im Topf der Bank A und werden dort vorgetragen.
FrageFortgeschritten
Er bleibt beim alten Institut stehen und blockiert dort einen Teil des Freibetrags Der Auftrag bleibt, wo er ist. Erst beim alten Institut widerrufen oder herabsetzen, dann beim neuen erteilen – in dieser Reihenfolge, sonst überschreitet die Summe kurzzeitig die Grenze. Mitzudenken ist auch die Übermittlung der Anschaffungsdaten: Fehlen sie, unterstellt die neue Bank eine ungünstigere Ersatzbemessungsgrundlage.
FrageFortgeschritten
Aktienverluste sind nur mit Gewinnen aus Einzelaktien verrechenbar – der ETF-Gewinn wird versteuert Der Aktienverlusttopf ist strikt getrennt: Er lässt sich weder mit Dividenden noch mit Fondsgewinnen verrechnen, sondern ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf einzelner Aktien. Er wird unbegrenzt vorgetragen, bleibt aber topfgebunden – wer nie wieder Einzelaktien mit Gewinn verkauft, nutzt ihn nie.
FrageProfi
Wer mit dem gesamten Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt; sie stellt Erträge über den Sparerpauschbetrag hinaus frei Sie wird beim Finanzamt beantragt und lohnt sich typischerweise für Studierende, Kinder und teils im Ruhestand. Anders als der Freistellungsauftrag ist sie nicht auf den Pauschbetrag begrenzt: Sie stellt die Kapitalerträge vollständig frei. Der Kirchensteuerabzug wird dagegen über einen Sperrvermerk gesteuert – und entfällt dadurch nicht, sondern läuft über die Erklärung.
FrageFortgeschritten
Nein – gezahlte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen Sie ist eine Vorverlagerung, keine zusätzliche Belastung: Alle gezahlten Pauschalen mindern den steuerpflichtigen Gewinn beim Verkauf. Das praktische Problem liegt woanders – der Betrag wird vom Verrechnungskonto eingezogen, auch wenn nichts verkauft wurde. Ist es nicht gedeckt, entsteht daraus eine Überziehung.
FrageProfi
Als Basisertrag – Wert am Jahresanfang mal Basiszins mal 0,7 –, gedeckelt auf die tatsächliche Wertsteigerung Die Deckelung ist der entscheidende Teil: In einem Verlustjahr fällt keine Vorabpauschale an. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgesetzt. Bei einem Aktienfonds bleiben davon zusätzlich 30 Prozent teilfreigestellt.
FrageProfi
Das Geld muss dem Kind tatsächlich gehören – endgültig übertragen, mit voller Verfügung ab 18 Anerkannt wird die Gestaltung nur, wenn die Übertragung echt ist. Wer die Verfügungsmacht behält oder das Geld später für eigene Zwecke verwendet, hat steuerlich nichts erreicht. Zu bedenken sind außerdem Familienversicherung und Kindergeldanspruch, die von eigenen Einkünften des Kindes berührt werden können.
FrageProfi
Lernkarten zum Thema Sparerpauschbetrag – iminvests.de