Lernthema
Der Freibetrag, der nicht von allein wirkt
Der Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer Jahresgrenze steuerfrei – aber nur, wenn du ihn aktiv zuweist.
Worum es geht
Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne sind bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei. Darüber greift die Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Der Freibetrag wirkt nicht automatisch: Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Steuer ab. Er ist außerdem ein Jahresbetrag – was bis zum 31. Dezember nicht genutzt wurde, ist weg.
Die Stufen behandeln Grundlagen und Freistellungsauftrag, dann die Verteilung über mehrere Institute und die Steuererklärung, schließlich Verlusttöpfe, Vorabpauschale und Teilfreistellung.
Die drei Stufen
Fang bei Beginner an, wenn du das Thema neu angehst. Wer die Grundlagen kennt, springt direkt weiter – die Stufen sind einzeln lesbar.
Begriffe in diesem Thema
- Sparerpauschbetrag
- Freistellungsauftrag
- Abgeltungsteuer
- Kapitalerträge
- Vorabpauschale
- Verlusttopf