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IM Invests

Sparerpauschbetrag · Stufe 3 von 3

Töpfe, Pauschale und Gestaltung

Warum Verluste nicht gleich Verluste sind, wie die Vorabpauschale gerechnet wird – und wo die Gestaltung endet.

Profi12 Min. LesezeitAusgearbeiteter Text4 Quizfragen
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Verluste sind nicht gleich Verluste

Jede Bank führt für dich getrennte Verlustverrechnungstöpfe, und zwischen ihnen gibt es keinen Übergang. Das ist die folgenreichste Einzelheit des deutschen Kapitalertragsteuerrechts und wird regelmäßig zu spät bemerkt.

Die Töpfe und was in sie hineindarf
TopfEnthältVerrechenbar mit
AktienverlusttopfVerluste aus dem Verkauf einzelner AktienAusschließlich Gewinnen aus dem Verkauf einzelner Aktien – nicht mit Dividenden, nicht mit Fondsgewinnen
Allgemeiner TopfVerluste aus Fonds, ETFs, Anleihen, ZertifikatenAllen übrigen Kapitalerträgen einschließlich Zinsen und Dividenden
QuellensteuertopfIm Ausland einbehaltene anrechenbare QuellensteuerWird auf die deutsche Steuer angerechnet, ist aber kein Verlusttopf im engeren Sinn
Die Wand ist die Aussage. Ein Aktienverlust gleicht einen Fondsgewinn nicht aus – und das merken die meisten erst in der Abrechnung.

Die Vorabpauschale

Ein thesaurierender Fonds schüttet nichts aus – ohne weitere Regel bliebe er bis zum Verkauf unbesteuert, ein ausschüttender nicht. Die Vorabpauschale gleicht das aus: Sie besteuert jährlich einen fiktiven Mindestertrag. Sie wird Anfang Januar für das Vorjahr berechnet und direkt vom Verrechnungskonto eingezogen.

Zwei Punkte werden dabei regelmäßig missverstanden. Erstens ist das keine Doppelbesteuerung: Alle gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Gewinn abgezogen. Zweitens braucht es Liquidität – der Betrag wird eingezogen, auch wenn man nichts verkauft hat. Ist das Verrechnungskonto nicht gedeckt, kann daraus eine Kontoüberziehung werden.

Teilfreistellung

Fonds zahlen auf Ebene des Fondsvermögens bereits Steuern. Damit dieselben Erträge nicht zweimal erfasst werden, bleibt beim Anleger ein Teil steuerfrei – die Teilfreistellung. Wie hoch sie ausfällt, hängt an der Aktienquote des Fonds: Aktienfonds erhalten den höchsten Satz, Mischfonds die Hälfte davon, reine Renten- und Geldmarktfonds gar keinen.

Gestaltung und ihre Grenzen

  • Freibetrag über Familienmitglieder. Ein Depot auf den Namen des Kindes nutzt dessen eigenen Freibetrag. Anerkannt wird das nur, wenn das Geld tatsächlich dem Kind gehört – also endgültig übertragen ist und nicht wieder für eigene Zwecke verwendet wird. Wer die Verfügungsmacht behält, hat steuerlich nichts erreicht.
  • Gewinne gezielt realisieren. Verkaufen und sofort zurückkaufen hebt den Einstandskurs und nutzt den Freibetrag. Zu beachten ist das FIFO-Prinzip: Verkauft werden immer die ältesten Anteile, also bei gestiegenen Kursen die mit dem höchsten Gewinn. Wer nur einen Teil verkaufen will, kann die Reihenfolge nicht wählen – wohl aber über getrennte Depots vorsteuern.
  • Ausschüttend oder thesaurierend je Lebensphase. In der Ansparphase ist thesaurierend bequemer. Wer den Freibetrag sonst ungenutzt ließe, fährt mit einem ausschüttenden Fonds besser – die Ausschüttung füllt ihn ohne eigenes Zutun. Ein Wechsel zwischen beiden ist allerdings ein Verkauf und löst Steuer aus; er lohnt sich fast nie nachträglich.

Was du dir merken solltest

  • Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar – nicht mit Dividenden und nicht mit Fondsgewinnen.
  • Die Vorabpauschale ist keine Doppelbesteuerung, verlangt aber Liquidität auf dem Verrechnungskonto.
  • Die Teilfreistellung wirkt vor dem Freibetrag und lässt ihn weiter reichen.
  • Ein Depot auf den Namen des Kindes wirkt steuerlich nur, wenn das Geld ihm tatsächlich gehört.

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