Das Bundesfinanzministerium hat am 21. Juli einen Referentenentwurf für die Frühstartrente vorgelegt – rund eineinhalb Jahre nachdem die Idee in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Vorgesehen ist, dass der Staat für jedes Kind zwischen 6 und 18 Jahren, das in Deutschland eine Bildungseinrichtung besucht, monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privat organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlt.
Was zehn Euro im Monat ausmachen
Von 6 bis 18 sind es 144 Monate, also 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen. Das allein wäre unbedeutend. Interessant wird die Sache erst durch die Liegezeit danach: Das Geld bleibt bis zum Renteneintritt investiert.
| Zeitpunkt | Wert des Depots |
|---|---|
| eingezahlt insgesamt (6 bis 18 Jahre) | 1.440 € |
| mit 18 Jahren | rund 2.100 € |
| mit 67 Jahren, ohne weitere Einzahlung | rund 36.000 € |
Aus 1.440 Euro werden in dieser Rechnung etwa das Fünfundzwanzigfache – nicht weil der Betrag groß wäre, sondern weil die Zeit lang ist. Wer dieselbe Endsumme erst mit 40 aufbauen will, muss ein Vielfaches einzahlen.
Der eigentliche Zweck
Der Entwurf nennt als Ziel ausdrücklich, breite Bevölkerungsgruppen früh mit Kapitalmarktanlagen und deren Erträgen in Berührung zu bringen und die Kapitalmarktfinanzierung in Deutschland zu stärken. Die Frühstartrente ist dabei eng mit der Reform der geförderten privaten Altersvorsorge abgestimmt, damit ein Übergang von der einen in die andere möglich ist.
Für Eltern ändert das an der wichtigsten Größe nichts: Ob und wann zusätzlich eingezahlt wird, entscheidet über das Ergebnis weit stärker als die staatlichen zehn Euro.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Entwurf eines Frühstartrentengesetzes
- DATEV magazin: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge
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