Wer ein Unternehmen kauft, übernimmt seine Schulden. Der Börsenwert allein blendet das aus – der Unternehmenswert nicht.
Zwei Unternehmen haben denselben Börsenwert und denselben Gewinn, also dasselbe KGV. Das eine hat zwei Milliarden Schulden, das andere zwei Milliarden auf dem Konto. Sie sind offensichtlich nicht gleich teuer – aber das KGV sieht das nicht.
Unternehmenswert = Börsenwert + Nettoverschuldung Nettoverschuldung = zinstragende Schulden − liquide Mittel
Der Enterprise Value ist das, was ein Käufer aufwenden müsste: den Aktionären ihre Anteile abkaufen und die Schulden übernehmen. Vorhandene Barmittel verringern diesen Betrag, weil sie mit übergehen.
EBITDA
Zum Unternehmenswert gehört eine Ergebnisgröße, die ebenfalls vor der Finanzierung ansetzt. Das ist das EBITDA – das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen.
EV/EBITDA = Unternehmenswert ÷ EBITDA
Beide Größen beziehen sich auf das gesamte Unternehmen, unabhängig davon, wie es finanziert ist. Deshalb sind Unternehmen mit unterschiedlicher Verschuldung darüber vergleichbar – anders als beim KGV.
Verschuldung einordnen
Verschuldungsgrad = Nettoverschuldung ÷ EBITDA
Wie viele Jahresergebnisse nötig wären, um die Nettoschulden zu tilgen. Werte bis etwa 2 gelten in den meisten Branchen als unauffällig, über 4 als hoch – mit großen Unterschieden je nach Geschäftsmodell und Zinsniveau.
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