Wenn du Geld auf ein Bankkonto legst, gehört es nicht mehr dir. Du hast eine Forderung gegen die Bank – sie schuldet dir den Betrag. Geht sie unter, stehst du mit dieser Forderung in einer Reihe mit anderen Gläubigern. Genau dafür gibt es die Einlagensicherung: Sie ersetzt Guthaben bis zu 100.000 € je Person und Institut.
Die Grenze richtig lesen
Was dazugehört – und was nicht
| Beispiele | Warum | |
|---|---|---|
| Von der Sicherung erfasst | Girokonto, Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch | Es sind Forderungen gegen die Bank. Sie fallen bei einer Insolvenz in die Masse – deshalb brauchen sie einen Ersatz |
| Nicht erfasst, weil nicht nötig | Aktien, Anleihen anderer Emittenten, Fonds und ETFs im Depot | Sie gehören dir und werden nur verwahrt. Bei einer Insolvenz werden sie herausgegeben oder auf eine andere Bank übertragen |
| Nicht erfasst und tatsächlich ungeschützt | Zertifikate und Anleihen der eigenen Bank | Sie sind ebenfalls Forderungen gegen die Bank – aber ausdrücklich von der Sicherung ausgenommen |
| Außerhalb des Systems | Kryptoguthaben auf Handelsplattformen | Keine Einlage im Rechtssinn und je nach Plattform nicht einmal insolvenzfest getrennt |
Wie die Auszahlung abläuft
Tritt der Sicherungsfall ein, stellt die Aufsicht ihn fest, und die Entschädigung erfolgt ohne Antrag – die Einrichtung kennt die Kontostände. Die gesetzliche Frist beträgt 7 Arbeitstage. Mitgesichert sind auch die bis dahin aufgelaufenen Zinsen, soweit sie zusammen mit dem Guthaben unter der Grenze bleiben.
- Größere Beträge auf mehrere Institute verteilen. Die einfachste und wirksamste Maßnahme – und die einzige, die keinen Zinsverzicht kostet.
- Prüfen, wer wirklich der Vertragspartner ist. Bei Zinsplattformen liegt das Geld nicht bei der Plattform, sondern bei einer Partnerbank, oft im Ausland. Deren Sicherungssystem ist zuständig, nicht das deutsche.
- Bei auffällig hohen Zinsen genauer hinsehen. Ein Institut, das deutlich über dem Markt bietet, braucht das Geld dringender als andere. Das muss nichts heißen – es ist aber der Anlass, das Sicherungssystem zu prüfen, statt nur die Zinstabelle.
Wenn vorübergehend viel mehr auf dem Konto liegt
Es gibt Wochen, in denen die Grenze offensichtlich nicht passt: nach einem Hausverkauf, einer Erbschaft, einer Abfindung oder einer Versicherungsleistung. Für genau diese Fälle sieht das Gesetz einen erhöhten Schutz vor – für sechs Monate ab Gutschrift sind deutlich höhere Beträge gedeckt.
Der Fall Greensill – warum das kein theoretisches Thema ist
Im März 2021 wurde die Bremer Greensill Bank geschlossen. Privatanleger bekamen ihr Geld über die gesetzliche Sicherung zurück, im Rahmen der Grenze und binnen der Frist – das System funktionierte genau so, wie es soll. Der Fall ist trotzdem lehrreich, weil er zwei Dinge vorgeführt hat, die vorher als theoretisch galten.
- Der Zins war das Signal. Die Bank hatte über Zinsplattformen Gelder eingeworben und lag dabei deutlich über dem Markt. Das ist kein Beweis für irgendetwas – aber es ist der Anlass, das Sicherungssystem zu prüfen, statt nur die Zinstabelle zu vergleichen.
- Kommunen und Institutionelle waren nicht geschützt. Die gesetzliche Sicherung gilt für Privatpersonen und kleinere Unternehmen. Städte, Kirchen und Verbände verloren dreistellige Millionenbeträge, weil sie von der Sicherung ausgenommen sind.
- Die freiwillige Sicherung ist kein Rechtsanspruch. Über die gesetzliche Grenze hinaus sichern viele Institute zusätzlich über Verbandseinrichtungen ab. Diese Systeme haben in der Vergangenheit zuverlässig geleistet – ein einklagbarer Anspruch daraus besteht aber nicht, und die Bedingungen sind seither mehrfach verschärft worden.
Was du dir merken solltest
- Gesichert sind 100.000 € je Person und Institut – nicht je Konto.
- Wertpapiere im Depot sind Sondervermögen und brauchen keine Sicherung.
- Zertifikate und Anleihen der eigenen Bank sind Forderungen gegen sie und ausdrücklich nicht gesichert.
- Mehrere Marken können ein Institut sein; das ist vor der Verteilung größerer Beträge zu prüfen.
- Nach Hausverkauf oder Erbschaft gilt sechs Monate lang ein höherer Schutz – gegen Nachweis.
- Auffällig hohe Zinsen sind kein Verbot, aber ein Anlass, das Sicherungssystem nachzulesen.
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