Bei kleinen Beträgen ist Tagesgeld eine Entscheidung über einen halben Prozentpunkt. Ab sechsstelligen Summen wird es eine Entscheidung über Gegenparteirisiko – und dafür muss man wissen, welche Sicherung welche Zusage macht.
Drei Sicherungssysteme, drei verschiedene Zusagen
| System | Deckt | Rechtsanspruch? |
|---|---|---|
| Gesetzliche Einlagensicherung | Bis 100.000 Euro je Person und Institut, EU-weit | Ja – gesetzlich geregelt, Auszahlung binnen weniger Arbeitstage |
| Freiwilliger Einlagensicherungsfonds | Beträge darüber hinaus, je nach Institut in erheblicher Höhe | Nein – eine Leistung des Verbands, kein einklagbarer Anspruch |
| Institutssicherung | Nicht die Einlage, sondern die Bank selbst – der Verbund stützt das Institut, bevor es fällt | Kein individueller Anspruch, aber historisch ist noch kein Mitglied ausgefallen |
Wichtig ist die Reihenfolge im Ernstfall. Seit der Bankenkrise gilt europaweit das Bail-in: Bevor öffentliche Mittel fließen, haften Eigentümer und Gläubiger der Bank. Einlagen von Privatpersonen stehen dabei sehr weit hinten – geschützte Einlagen bis 100.000 Euro werden gar nicht herangezogen. Der Teil darüber allerdings schon.
Einlagen im Ausland
Vermittlungsplattformen bieten Tagesgeld bei Banken in ganz Europa an, oft deutlich über dem heimischen Niveau. Die gesetzliche Sicherung von 100.000 Euro gilt EU-weit – zuständig ist aber jeweils das Sicherungssystem des Sitzlandes, und das ist eine andere Zusage als dieselbe Zahl im Inland.
- Leistungsfähigkeit. Die Sicherung ist so stark wie der Staat dahinter. Fällt eine große Bank in einem kleinen Land aus, ist das eine andere Belastung als derselbe Fall in einer großen Volkswirtschaft.
- Verfahren. Auszahlung, Korrespondenz und Fristen laufen nach dem Recht des Sitzlandes und häufig in dessen Sprache. Im Regelfall ist das kein Thema; im Ernstfall ist es genau dann eines, wenn man das Geld braucht.
- Steuern. Es wird nichts automatisch abgeführt. Eine ausländische Quellensteuer lässt sich meist anrechnen, aber nur über die Erklärung.
- Fremdwährung. Ein Konto in einer Hochzinswährung bietet den höheren Zins und das Wechselkursrisiko dazu. Beides gehört zusammen betrachtet – der Zinsvorsprung ist häufig genau die vom Markt erwartete Abwertung.
Die Alternativen und ihre Haken
| Form | Vorteil | Haken |
|---|---|---|
| Tagesgeld | Täglich verfügbar, bis 100.000 Euro gesetzlich geschützt | Variabler Zins, real meist negativ |
| Festgeldleiter | Höherer Zins, durch gestaffelte Laufzeiten regelmäßig ein fälliger Teil | Der noch laufende Teil ist gebunden; vorzeitige Auflösung kostet |
| Geldmarkt-ETF | Folgt dem Marktzins ohne Verzögerung, im Depot verwahrt | Kein Einlagenschutz, dafür Sondervermögen; Spread und laufende Kosten |
| Kurzlaufende Staatsanleihen | Bonität des Emittenten statt der einer Bank | Kursschwankungen bei vorzeitigem Verkauf, Handels- und Depotkosten |
Der Geldmarkt-ETF verdient eine Erläuterung, weil er oft als „besseres Tagesgeld“ verkauft wird. Er hat keinen Einlagenschutz – braucht ihn als Sondervermögen aber auch nicht, denn er fällt bei einer Insolvenz des Anbieters nicht in die Masse. Sein Risiko liegt woanders: in den Papieren, die er hält. Ein Fonds, der ausschließlich besicherte Übernachtgeschäfte abbildet, ist etwas anderes als einer mit Unternehmensanleihen kurzer Laufzeit, auch wenn beide „Geldmarkt“ heißen.
Was du dir merken solltest
- Gesetzliche Sicherung, freiwilliger Fonds und Institutssicherung geben drei verschiedene Zusagen – nur die erste ist einklagbar.
- Beim Bail-in stehen geschützte Einlagen ganz hinten, der Teil darüber nicht.
- Auslandseinlagen: Sicherung, Verfahren und Steuern richten sich nach dem Sitzland.
- Beim Parken von Geld entscheidet der Verfügbarkeitsbedarf, nicht der Nominalzins.
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