Rechner
Steuer auf Kapitalerträge – samt Vorabpauschale
Auf Kapitalerträge werden 25 Prozent fällig – aber fast nie auf den vollen Betrag. Der Rechner zeigt, was Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag davon abziehen, und wie die Vorabpauschale entsteht, die viele erst beim Blick aufs Verrechnungskonto bemerken.
Eingaben
Ausschüttungen und realisierte Verkaufsgewinne dieses Jahres.
Tagesgeld, Festgeld, Dividenden aus Einzelaktien. Ohne Teilfreistellung.
Vorabpauschale
Nur für Fondsanteile, die du über den Jahreswechsel gehalten hast. Bei ausschüttenden Fonds oft null.
Bei thesaurierenden Fonds null.
Wird jährlich vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben: für 2026 bekanntgegeben mit 3,2 Prozent.
Ergebnis
Steuer auf deine Kapitalerträge
308,69 €
Das sind 10,4 % von 2.972 € Ertrag – der Höchstsatz läge bei 26,38 %.
Wo der Ertrag bleibt
Von deinem Ertrag wird zuerst die Teilfreistellung abgezogen, dann der Sparerpauschbetrag. Nur der Rest wird besteuert.
- Ertrag insgesamt
- 2.972 €
- Steuerfrei durch Teilfreistellung
- 802 €
- Gedeckt durch den Sparerpauschbetrag
- 1.000 €
- Steuerpflichtig
- 1.170 €
- Kapitalertragsteuer
- 292,60 €
- Solidaritätszuschlag
- 16,09 €
- Kirchensteuer
- 0,00 €
5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer.
Keine Mitgliedschaft angegeben.
Die Vorabpauschale
Für dieses Jahr gelten 672,00 € als zugeflossen – ohne dass Geld geflossen wäre. Die Bank bucht die Steuer darauf am Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto ab.
- Basisertrag (3,20 % × 70 %)
- 672,00 €
- Wertzuwachs des Jahres (Obergrenze)
- 3.000,00 €
- abzüglich Ausschüttungen
- −0,00 €
Rechenweg mit deinen Zahlen anzeigenRechenweg mit deinen Zahlen
Jeder Schritt mit den Zahlen, die oben eingetragen sind. Wer möchte, kann das mit dem Taschenrechner nachvollziehen – dann muss man dieser Seite an dieser Stelle nicht glauben.
- 1
Die Teilfreistellung geht ab
Fondsertrag × Teilfreistellungssatz
2.672,00 € × 30 % 801,60 €
Sie gleicht die Steuer aus, die der Fonds schon auf Ebene seiner Anlagen gezahlt hat – bei Aktienfonds 30 Prozent.
- 2
Der Sparerpauschbetrag geht ab
Rest nach Teilfreistellung − Freibetrag
1.870,40 € − 1.000,00 € 870,40 €
Der Freibetrag wird zuerst auf den Fondstopf gelegt, weil er dort nach der Teilfreistellung mehr wert ist. Was übrig bleibt, kommt den Zinsen zugute.
- 3
Darauf die Steuer
Bemessungsgrundlage × (25 % + Soli + gegebenenfalls Kirchensteuer)
1.170,40 € × 26,375 % 308,69 €
Mit Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer selbst leicht – sie ist als Sonderausgabe schon eingerechnet. Deshalb sind es nicht schlicht 25 Prozent plus Zuschläge.
- 4
Der Satz, der wirklich gilt
Steuer ÷ Ertrag vor Abzügen
308,69 € ÷ 2.972,00 € 10,39 %
Die Zahl, die zählt – und die wegen Teilfreistellung und Pauschbetrag fast immer deutlich unter 25 Prozent liegt.
Methodik
Methodik offengelegt
Die Reihenfolge entscheidet
Zwischen dem Ertrag und der Steuer stehen vier Schritte, und sie gehören in diese Reihenfolge: Teilfreistellung, dann Sparerpauschbetrag, dann Kapitalertragsteuer, dann die Zuschläge. Wer Freibetrag und Teilfreistellung vertauscht, rechnet bei kleinen Beträgen Steuer aus, die gar nicht anfällt.
Beispiel: 1.400 Euro Ertrag aus einem Aktienfonds. Nach 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 980 Euro – und die deckt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro vollständig ab. Es fällt keine Steuer an.
Warum es nicht 25 Prozent sind
Auf die Kapitalertragsteuer kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 Prozent davon – aber die Kirchensteuer mindert zugleich als Sonderausgabe ihre eigene Bemessungsgrundlage. Deshalb wird nicht addiert, sondern geteilt:
Kapitalertragsteuer = Ertrag / (4 + Kirchensteuersatz)
Ohne Kirchensteuer ergibt das 25 Prozent und eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Mit 9 Prozent Kirchensteuer sind es 24,45 Prozent und insgesamt 27,99 – nicht 28,375, wie die naheliegende Addition ergäbe.
Die Vorabpauschale
Ein thesaurierender Fonds schüttet nichts aus. Ohne Vorabpauschale bliebe er bis zum Verkauf unversteuert, ein ausschüttender nicht. Deshalb gilt jährlich ein Mindestbetrag als zugeflossen – auch wenn kein Geld geflossen ist.
Basisertrag = Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7
Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben; für 2025 lag er bei 2,53 Prozent. Die 70 Prozent sind ein pauschaler Abschlag und stehen so im Gesetz.
Annahmen und Grenzen
- Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland. Für Betriebsvermögen gelten andere Teilfreistellungssätze.
- Keine Günstigerprüfung. Wer insgesamt wenig verdient, fährt mit dem persönlichen Steuersatz besser und beantragt das in der Steuererklärung.
- Keine ausländische Quellensteuer, keine Verlustverrechnung, keine Altbestände von vor 2009.
- Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.
Grenzen dieses Rechners
Passende Grundlagen
Die Theorie hinter diesem Rechner – ausführlich erklärt.
- SparerpauschbetragDer Sparerpauschbetrag stellt Kapitalerträge bis zu einer Jahresgrenze steuerfrei – aber nur, wenn du ihn aktiv zuweist.
- ETFEin ETF bildet einen Index nach, statt ihn schlagen zu wollen – das macht ihn günstig, transparent und langweilig im besten Sinn.
- FondsEin Fonds bündelt das Geld vieler Anleger und investiert es nach festen Regeln – Streuung ab dem ersten Euro.
- Depot & BrokerEin Depot ist ein Konto für Wertpapiere – und die gehören dir, nicht der Bank.
Weitere Rechner
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- InflationsrechnerKaufkraftverlust und benötigter Betrag über beliebige Zeiträume.
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- RentenlückeMonatliche Lücke, nötiges Kapital und die dafür erforderliche Sparrate.
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- Kaufen oder mietenKaufen gegen Mieten bei gleichem Geldabfluss, über die ganzen Kosten.
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- NotgroschenBegründete Spanne für den Notgroschen statt pauschaler Faustregel.
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