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IM Invests

Rechner

Steuer auf Kapitalerträge – samt Vorabpauschale

Auf Kapitalerträge werden 25 Prozent fällig – aber fast nie auf den vollen Betrag. Der Rechner zeigt, was Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag davon abziehen, und wie die Vorabpauschale entsteht, die viele erst beim Blick aufs Verrechnungskonto bemerken.

Eingaben

Ausschüttungen und realisierte Verkaufsgewinne dieses Jahres.

Tagesgeld, Festgeld, Dividenden aus Einzelaktien. Ohne Teilfreistellung.

Sparerpauschbetrag
Er wirkt nur, wenn bei der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt. Sonst behält sie die Steuer ein, und man holt sie über die Steuererklärung zurück.
Kirchensteuer

Vorabpauschale

Nur für Fondsanteile, die du über den Jahreswechsel gehalten hast. Bei ausschüttenden Fonds oft null.

Bei thesaurierenden Fonds null.

Wird jährlich vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben. Für 2025 lag er bei 2,53 Prozent.

Ergebnis

Steuer auf deine Kapitalerträge

282,72 €

Das sind 10,0 % von 2.831 € Ertrag – der Höchstsatz läge bei 26,38 %.

Wo der Ertrag bleibt

Von deinem Ertrag wird zuerst die Teilfreistellung abgezogen, dann der Sparerpauschbetrag. Nur der Rest wird besteuert.

Ertrag insgesamt
2.831 €
Steuerfrei durch Teilfreistellung
759 €
Gedeckt durch den Sparerpauschbetrag
1.000 €
Steuerpflichtig
1.072 €
Kapitalertragsteuer
267,98 €
Solidaritätszuschlag
14,74 €

5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer.

Kirchensteuer
0,00 €

Keine Mitgliedschaft angegeben.

Die Vorabpauschale

Für dieses Jahr gelten 531,30 € als zugeflossen – ohne dass Geld geflossen wäre. Die Bank bucht die Steuer darauf am Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto ab.

Basisertrag (2,53 % × 70 %)
531,30 €
Wertzuwachs des Jahres (Obergrenze)
3.000,00 €
abzüglich Ausschüttungen
0,00 €

Methodik

Methodik offengelegt

Die Reihenfolge entscheidet

Zwischen dem Ertrag und der Steuer stehen vier Schritte, und sie gehören in diese Reihenfolge: Teilfreistellung, dann Sparerpauschbetrag, dann Kapitalertragsteuer, dann die Zuschläge. Wer Freibetrag und Teilfreistellung vertauscht, rechnet bei kleinen Beträgen Steuer aus, die gar nicht anfällt.

Beispiel: 1.400 Euro Ertrag aus einem Aktienfonds. Nach 30 Prozent Teilfreistellung bleiben 980 Euro – und die deckt der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro vollständig ab. Es fällt keine Steuer an.

Warum es nicht 25 Prozent sind

Auf die Kapitalertragsteuer kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt zusätzlich 8 oder 9 Prozent davon – aber die Kirchensteuer mindert zugleich als Sonderausgabe ihre eigene Bemessungsgrundlage. Deshalb wird nicht addiert, sondern geteilt:

Kapitalertragsteuer = Ertrag / (4 + Kirchensteuersatz)

Ohne Kirchensteuer ergibt das 25 Prozent und eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent. Mit 9 Prozent Kirchensteuer sind es 24,45 Prozent und insgesamt 27,99 – nicht 28,375, wie die naheliegende Addition ergäbe.

Die Vorabpauschale

Ein thesaurierender Fonds schüttet nichts aus. Ohne Vorabpauschale bliebe er bis zum Verkauf unversteuert, ein ausschüttender nicht. Deshalb gilt jährlich ein Mindestbetrag als zugeflossen – auch wenn kein Geld geflossen ist.

Basisertrag = Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium bekanntgegeben; für 2025 lag er bei 2,53 Prozent. Die 70 Prozent sind ein pauschaler Abschlag und stehen so im Gesetz.

Annahmen und Grenzen

  • Privatanleger mit Wohnsitz in Deutschland. Für Betriebsvermögen gelten andere Teilfreistellungssätze.
  • Keine Günstigerprüfung. Wer insgesamt wenig verdient, fährt mit dem persönlichen Steuersatz besser und beantragt das in der Steuererklärung.
  • Keine ausländische Quellensteuer, keine Verlustverrechnung, keine Altbestände von vor 2009.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung.